Jojos Fellparadies

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jojos Fellparadies

Stand 01.04.2024

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Pflegebehandlungen an Hunden die durch Jojos Fellparadies („Auftragnehmer“) durchgeführt und durch den Tierhalter („Kunde“) beauftragt worden sind.

Diese AGB sind bis auf weiteres gültig und ersetzen alle vorherigen Versionen.

 

2. Leistung

Alle Pflegebehandlungen an Hunden durch Jojo Fellparadies werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.

Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.

Generell und grundsätzlich behält sich Jojos Fellparadies vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen; ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen von Jojos Fellparadies.

 

3. Preise/Bezahlung

Die in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Preise gelten für regelmäßig gepflegte, filzfreie Hunde, die der Größe der angegebenen Rasse entsprechen.

Der Leistungs-/Lieferumfang wird vor Arbeitsbeginn vereinbart. Mehraufwand, dessen Notwendigkeit sich im Sinne der o.a. Qualitätsgrundsätze während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von € 50,- nicht übersteigen.

Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte, Parasitenbehandlung. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt.

Eine Fahrtkostenpauschale fällt im Umkreis von 5km um Duisburg Rumeln-Kaldenhausen nicht an. Die Fahrtkostenpauschale für die einzelnen Gebiete sind in der Preisliste asufgeführt.

Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste, diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres bzw. nach Beendigung der vereinbarten Leistungen sofort bar fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung.

 

4. Stornierung und Änderung

Wir arbeiten ausschließlich nach Terminvereinbarung! Sollte der Kunde verhindert sein, bitten wir, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit wir diesen Termin neu vergeben können und keine Kosten für den Kunden entstehen.

Stornierungen, die später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin erfolgen, können in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

Der Kunde ist berechtigt, die Vertragsleistungen bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin kostenfrei zu stornieren oder zu ändern.

Stornierungen, die später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin erfolgen, können in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

 

 

5. Pflichten des Tierhalters

Der Tierhalter ist verpflichtet, im Rahmen der Buchung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Vertragsleistungen, notwendig ist.

Der Tierhalter versichert, dass

·  der Eigentümer des zu betreuenden Tieres ist und dieses nicht mit Rechten Dritter belastet ist;

·  das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet und zum Zeitpunkt der Leistungserbringung auch kein Verdacht auf eine solche Krankheit besteht;

·  das Tier weder gefährlich noch bösartig ist.

 

6. Haftung

Der Kunde versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.

Der Hund wird nicht durch einen „Galgen“ (Leine an einer Stange) fixiert, da dies bei Hunden Angst und Verstörung auslösen kann.

Bei sehr unruhigen Hunden kann sich aufgrund dieser Arbeitsweise aber gleichzeitig die Verletzungsgefahr erhöhen. Gleiches gilt für Hunde mit stark verfilztem Fell. In beiden Fällen übernehmen wir keine Haftung. Verletzungen des Personals durch Ihren Hund müssen durch Ihre Hundeversicherung abgedeckt sein.

Bei großen und bissigen Hunden bitten wir den Tierhalter um Anwesenheit während des Schneidens und bei bissigen Hunden muss ein Maulkorb angelegt werden.

Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung seitens des Tierhalters.

Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich Jojos Fellparadies vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.

Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann Jojos Fellparadies nicht haftbar gemacht werden.

Die Haftung von Jojos Fellparadies wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet Jojos Fellparadies im Rahmen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Diese sind umgehend nach Kenntnisnahme Jojos Fellparadies zu melden.

Jojos Fellparadies haftet nicht, wenn

·  Schäden durch höhere Gewalt entstehen,

·  trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht,

·  durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen

·  wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.

 

Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist Jojos Fellparadies zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.

 

7. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezwecktem bzw. Gewolltem am ehesten entspricht.